Physiotherapie an der Töss

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die Therapie, die Sie bewegt!

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Versicherung

Als Patient sollte man vom Arzt überwiesen werden. Diese ärztliche Überweisung ist die Grundlage für die Übernahme der Kosten seitens der Versicherer. Sie müssen lediglich Ihre Versicherung (Gesellschaft, Versicherungsnummer und Sektion) bei der ersten Therapiesitzung mitteilen und die ärztliche Verordnung mitnehmen. Alles Andere wird von den Therapeuten geregelt.

Die Verordnung gilt üblicherweise für 9 Therapiesitzungen. Falls eine Fortsetzung notwendig ist, wird Ihre Therapeutin bemüht sein, rechtzeitig eine Kostengutsprache bei Ihrer Versicherung zu besorgen (siehe weiter unten).

Sogenannte Langzeitbehandlungen (über 36 Sitzungen) bedürfen einer entsprechenden Kostengutsprache bei der Versicherung (muss vom Arzt verordnet werden und von der Versicherung auch akzeptiert sein).

Heimbehandlungen (Domizilbehandlungen) werden seitens der Versicherungen dann akzeptiert, wenn ein Transport in ein Therapieinstitut nicht zumutbar ist (krankheitsbedingt!).

Medizinische Trainingstherapien (MTT) werden als unmittelbare Krankheits- oder Unfallbehandlung gewisse Zeit akzeptiert.

Insbesondere prophylaktische Behandlungen werden von der Krankenversicherung nicht übernommen. Je nach Zusatzversicherung werden jedoch Beiträge geleistet (bitte erfragen Sie dies bei Ihrer Versicherung).

Bei Fragen sind wir gerne bereit, Sie zu beraten! Es werden ansonsten keinerlei Zusatzkosten für Sie in Rechnung gestellt (ausser den Umtriebskosten, wenn Sie bei Verhinderung einen Termin nicht 24 Std. vorher abmelden).


Unterlagen für Fachleute:

  • Tarifpositionen gemäss Physiotherapievertrag
  • Physiotherapievertrag
  • Verordnungsformular Physiotherapie
  • Zusatzvertrag für Entschädigung Berichte (MTK)
  • Vorlage Bericht an die Versicherung (MTK) als Word-dokument (download) – als PDF

Grundversicherung

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung und auch die Unfallversicherungen decken alle Therapieformen der Physiotherapie ab, die als schulmedizinisch anerkannt sind (also als wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich gelten). Alle übrigen Therapieformen können je nach Zusatzversicherung abgegolten werden.

Zusatzversicherung

Alle Therapieformen der Komplementärmedizin und auch prophylaktische Anwendungen von gewissen Therapien werden nur von der Zusatzversicherungen übernommen. Wir beraten Sie gerne betreffend Anfrage bei Ihrer Versicherung.

Für Fachleute

In Folge der Tarifstreitigkeiten mit den Versicherungen und aber auch durch die Spaltung der Dachverbände ist eine juristische Unsicherheit bei der Vergütung entstanden. Grundsätzlich gilt der alter Tarifvertrag provisorisch weiterhin mit den Tarifpositionen. Mit der IV und MTK wurden zusätzliche Tarifpositionen für die Vergütung für Berichte (.doc /.pdf) an die Versicherung vereinbart (siehe Vertrag mit Vorlage für formalisierten Bericht im Anhang) - Alle Dokumente sind auch im Haupttext nebenan verlinkt zu finden.

letzte Aktualisierung Mai 2016 | Homepage in 2016 von Grund auf erneuert
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