Als Patient sollte man vom Arzt überwiesen werden. Diese ärztliche Überweisung ist die Grundlage für die Übernahme der Kosten seitens der Versicherer. Sie müssen lediglich Ihre Versicherung (Gesellschaft, Versicherungsnummer und Sektion) bei der ersten Therapiesitzung mitteilen und die ärztliche Verordnung mitnehmen. Alles Andere wird von den Therapeuten geregelt.
Die Verordnung gilt üblicherweise für 9 Therapiesitzungen. Falls eine Fortsetzung notwendig ist, wird Ihre Therapeutin bemüht sein, rechtzeitig eine Kostengutsprache bei Ihrer Versicherung zu besorgen (siehe weiter unten).
Sogenannte Langzeitbehandlungen (über 36 Sitzungen) bedürfen einer entsprechenden Kostengutsprache bei der Versicherung (muss vom Arzt verordnet werden und von der Versicherung auch akzeptiert sein).
Heimbehandlungen (Domizilbehandlungen) werden seitens der Versicherungen dann akzeptiert, wenn ein Transport in ein Therapieinstitut nicht zumutbar ist (krankheitsbedingt!).
Medizinische Trainingstherapien (MTT) werden als unmittelbare Krankheits- oder Unfallbehandlung gewisse Zeit akzeptiert.
Insbesondere prophylaktische Behandlungen werden von der Krankenversicherung nicht übernommen. Je nach Zusatzversicherung werden jedoch Beiträge geleistet (bitte erfragen Sie dies bei Ihrer Versicherung).
Bei Fragen sind wir gerne bereit, Sie zu beraten! Es werden ansonsten keinerlei Zusatzkosten für Sie in Rechnung gestellt (ausser den Umtriebskosten, wenn Sie bei Verhinderung einen Termin nicht 24 Std. vorher abmelden).
Unterlagen für Fachleute:
- Tarifpositionen gemäss Physiotherapievertrag
- Physiotherapievertrag
- Verordnungsformular Physiotherapie
- Zusatzvertrag für Entschädigung Berichte (MTK)
- Vorlage Bericht an die Versicherung (MTK) als Word-dokument (download) – als PDF