TARIF:

 

 

Allgemeines:

 

1 Der Physiotherapeut ist im Rahmen der ärztlichen Verordnung der gesetzlichen

Bestimmungen und seines Fachwissens frei in der Wahl seiner Behandlungsmethoden.

Gestützt darauf wählt der Physiotherapeut die Therapie nach den Aspekten der

Wirtschaftlichkeit und Zweckmässigkeit aus.

 

2 Der Tarif basiert grundsätzlich auf Sitzungspauschalen. Pro Therapiesitzung kann nur eine

Sitzungspauschale (Ziffern 7301 bis 7340)  errechnet werden.

 

3 Sitzungspauschalen (Ziffern 7301 bis 7340) können zweimal pro Tag verrechnet werden,

sofern die zweifache Behandlung pro Tag vom Arzt ausdrücklich verordnet wurde.

 

4 Wenn die im Rahmen einer Therapiesitzung durchgeführten Leistungen durch den

Physiotherapeuten auf den Tag verteilt werden, so ergibt dies nicht Anspruch auf eine

zweimalige Verrechnung der Sitzungspauschale.

 

Ziffer Behandlungsart Taxpunkte
   
  Sitzungspauschalen:  
7301

Sitzungspauschale für allgemeine Physiotheraple (z.B. Bewegungstherapie, Massage und Kombinationen mit Therapien der Ziffer 7320)

 48
7311 Sitzungspauschale für aufwendige Bewegungstherapie 77
7312 Sitzungspauschale für manuelle Lymphdrainage 77
7313 Sitzungspauschale für Hippotheraple 77
7320

Sitzungspauschale für Elektro und Thermotherapie / Instruktion bei Gerätevermietung

10
7330 Sitzungspauschale für Gruppentheraple 25
7340 Sitzungspauschale für Medizinische Tralnlngstherapie (MTT) 22
     
  Zuschlagspositionen:  
7350 Zuschlagsposition für die erste Behandlung eines Patienten 24
7351

Zuschlagsposltion für die Behandlung chronisch behinderter Kinder

30
7352

Zuschlagsposition für die Benutzung des Gehbads / Schwimmbads

19
7353

Zuschlagsposition für die Benutzung der Infrastruktur bei Hippotheraple

67
7354 Pauschale für die Weg- / Zeitentschädigung 34
7360

Zuschlagsposition für Mittel und Gegenstände / Verbandsmaterial

gemäss MIGeL